Mindesalter: | 18 Jahre |
Voraussetzungen: | keine |
Befristung: | unbefristet gültig |
Einschluss: | Klasse M und L |
Hinweise: | Anhänger dürfen unter folgenden Voraussetzungen gefahren
werden: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. |
Mindesalter: | 18 Jahre |
Voraussetzungen: | Vorbesitz der Klasse B |
Befristung: | unbefristet gültig |