Sie sind Transportunternehmer mit gewerblich tätigen Lkw- oder Bus-Fahrern?
Dann betrifft Sie heute schon das neue
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
(BKrFQG)!
Künftig gilt: Alle gewerblichen Berufskraftfahrer
müssen neben dem Führerschein zusätzlich regelmäßige
Weiterbildungen durchlaufen.
Weiterbildung für Lkw- und Bus-Fahrer/innen
Infos zur Berufskraftfahrer-Qualifikation
Das bedeutet für Sie:
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Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 / Lkw-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.
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Neueinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.09.2009 (Lkw-Fahrer) erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation).
Ziele und Anforderungen an die
Weiterbildung nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):
Ziel |
- Erhöhung der Verkehrssicherheit im
Straßenverkehr |
Für wen |
Alle gewerblichen Lkw- und Bus-Fahrer müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung durchlaufen |
Umfang | Mind. 35 Zeitstunden à 60 Min. Unterricht über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, in Form von eintägigen Schulungen |
Inhalt | Die Weiterbildung gliedert sich in 5 Seminarthemen bzw. Module. |
Nachweis | Teilnahme-Bestätigung und Eintrag in den Führerschein; keine Prüfung |
Fristen |
Die Regelungen zur Weiterbildung gelten für alle
Bus-Fahrer ab dem 10.09.2008, für
alle Lkw-Fahrer ab dem
10.09.2009 Neueinsteiger müssen eine erste Weiterbildung 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation absolvieren, das heißt für Bus-Fahrer frühestens bis zum10.09.2013, für Lkw-Fahrer frühestens bis zum 10.09.2014. Für Fahrer, die ihre Tätigkeit bereits vor o.g. Fristen aufgenommen haben bzw. den Führerschein erworben haben, gilt das Gleiche |
Erneuerung | Alle 5 Jahre durch erneute Teilnahme an 35 Std. Weiterbildung |