Sie sind Transportunternehmer mit gewerblich tätigen Lkw- oder Bus-Fahrern?

Dann betrifft Sie heute schon das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)!
Künftig gilt: Alle gewerblichen Berufskraftfahrer müssen neben dem Führerschein zusätzlich regelmäßige Weiterbildungen durchlaufen.

Weiterbildung für Lkw- und Bus-Fahrer/innen
Infos zur Berufskraftfahrer-Qualifikation

Das bedeutet für Sie:

  • Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 / Lkw-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.

  • Neueinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.09.2009 (Lkw-Fahrer) erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation).


Ziele und Anforderungen an die Weiterbildung
nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):


Ziel

- Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr
- Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise

Für wen

Alle gewerblichen Lkw- und Bus-Fahrer müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung durchlaufen

Umfang Mind. 35 Zeitstunden à 60 Min. Unterricht über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, in Form von eintägigen Schulungen
Inhalt Die Weiterbildung gliedert sich in 5 Seminarthemen bzw. Module.
Nachweis Teilnahme-Bestätigung und Eintrag in den Führerschein; keine Prüfung
Fristen

Die Regelungen zur Weiterbildung gelten für alle Bus-Fahrer ab dem 10.09.2008, für alle Lkw-Fahrer ab dem 10.09.2009
Eine erste Weiterbildung ist für Bus-Fahrer bis spätestens 2013 zu absolvieren, für Lkw-Fahrer bis spätestens 2014. *

Neueinsteiger müssen eine erste Weiterbildung 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation absolvieren, das heißt für Bus-Fahrer frühestens bis zum10.09.2013, für Lkw-Fahrer frühestens bis zum 10.09.2014.

Für Fahrer, die ihre Tätigkeit bereits vor o.g. Fristen aufgenommen haben bzw. den Führerschein erworben haben, gilt das Gleiche

Erneuerung Alle 5 Jahre durch erneute Teilnahme an 35 Std. Weiterbildung
* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bei Bus-Fahrern bis September 2015, bei Lkw-Fahrern bis September 2016 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.